Organisation

Der Bremischer Deichverband am rechten Weserufer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Er ist mit satzungsgemäßen Befugnissen zur Erfüllung seiner Aufgaben ausgestattet. Für diese Aufgaben erhält er keine staatlichen Zuschüsse. Die Arbeiten an Deichen und Gewässern sowie die weiteren Anlagen, wie z.B. Schöpfwerke und Siele, werden aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Selbstverwaltungsorgane sind das Deichamt und der Vorstand.

Mitglieder

Mitglieder des Bremischer Deichverband am rechten Weserufer sind die jeweiligen Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke und Anlagen (dingliche Verbandsmitglieder).
Desweiteren können Mitglieder sein:

  • Personen, denen der Verband im Rahmen seiner Aufgaben Pflichten abnimmt oder erleichtert,
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (korporative Mitglieder)
  • und andere Personen, wenn sie von der Aufsichtsbehörde zugelassen sind.

Das Deichamt

Das Deichamt des Bremischer Deichverband am rechten Weserufer ist die Vertreterversammlung aller Mitglieder und damit das oberste Beschluss- und Kontrollorgan des Verbandes. Es besteht aus 31 Mitgliedern, die in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Verbandsmitgliedern – den Grundstückseigentümern – für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Das Deichamt hat folgende Aufgaben:

  • Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
  • Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes,
  • Wahl der Schaubeauftragten,
  • Festsetzung des Wirtschaftsplans sowie von Nachträgen zum Wirtschaftsplan,
  • Beschlussfassung über die Veranlagungsregeln und Festsetzung der Beitragssätze,
  • Entlastung des Vorstandes,
  • Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Deichamtes,
  • Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,
  • Beratung des Vorstandes und Beschlussfassung in allen wichtigen Angelegenheiten des Verbandes und Überwachung der Durchführung dieser Beschlüsse.

Dem ständigen Finanzausschuss gehören sieben Deichamtsmitglieder an. Seine Aufgabe ist die Überwachung der Einnahmen, Ausgaben und der Vermögensverwaltung des Verbandes. Er wirkt bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans mit und hat die Entlastung des Vorstandes vorzubereiten. Außerdem beruft das Deichamt ehrenamtlich tätige Deichgeschworene. Sie unterstützen den Verband in zugewiesenen Bezirken und melden Schäden und Gefahrensituationen.
Zudem hat der Verband einen ständigen Ausschuss für Natur- und Umweltschutz eingerichtet, der das Verbandshandeln unter diesem Aspekt begleitet.

Der Vorstand

Der Vorstand des Bremischer Deichverband am rechten Weserufer wird vom Deichamt gewählt und besteht aus fünf ehrenamtlich tätigen Mitgliedern. Der Vorstandsvorsitzende wird in Bremen Deichhauptmann genannt. Er ist der gesetzliche Vertreter des Verbandes.

Vorstandsmitglieder:
DeichhauptmannWilfried Döscher
stellvertr. VerbandsvorsteherinChristiane Rieve
BeisitzerClaus Aumund-Kopp
BeisitzerWerner Eikhorst
BeisitzerGerd Gartelmann

Der Vorstand leitet den Verband nach Maßgabe des Wasserverbandsgesetzes und der Satzung in Übereinstimmung mit den vom Deichamt beschlossenen Grundsätzen. Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung das Deichamt berufen ist. Er beschließt insbesondere über

  • die Aufstellung des Wirtschaftsplans und seiner Nachträge,
  • die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten,
  • die Entscheidung im Rechtsmittelverfahren,
  • die Aufnahme und Entlassung von Mitgliedern,
  • die Einstellung, Beförderung und Entlassung der Dienstkräfte einschließlich Vergütungen und Nebenleistungen,
  • die Festsetzung der Entschädigung für die Benutzung der Grundstücke für das Verbandsunternehmen.

Der Geschäftsführer ist dem Vorstand gegenüber verantwortlich für die gesamte Tätigkeit des Deichverbandes, der technische Leiter für den technischen Bereich.