Der Bremische Deichverband am rechten Weserufer (DVR) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der sich selbst organisiert und verwaltet.
Auf Grund der geografischen Lage Bremens – große Teile liegen nur wenige Meter über dem Meeresspiegel – ist ein wirksamer Hochwasserschutz für die Menschen und Tiere sowie für die Gebäude und die Infrastruktur und damit für das gesamte Leben hinter den Deichlinien unabdingbar, da von der Nordsee her Sturmfluten drohen und Binnenhochwasser aus der Weser und den Nebengewässern, wie Lesum und Wümme, auftreten.
Die vorrangigen Aufgaben des DVR sind der Bau und die Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen, die in Form von Erddeichen, Spundwänden, Hafenkajen und anderen technischen Bauten wie beispielsweise Mauern und Sitzstufenanlagen im gesamten Verbandsgebiet verteilt liegen.
Zudem schützt der DVR das Verbandsgebiet vor Überschwemmungen durch Niederschläge, indem er das Binnenland über die vorhandenen Gewässersysteme entwässert. Hierfür werden die Gewässer im Verbandsgebiet unterhalten, das heißt von Bewuchs und Abflusshindernissen freigehalten, damit die Regenmengen aufgenommen und zu den umgebenden Hochwasserschutzlinien abfließen können. Bei langanhaltenden Trocken- und Dürrezeiten sorgt der DVR in weiten Teilen des Verbandsgebietes auch für die Versorgung mit Frischwasser aus den Flüssen von außen. Für die Entwässerung und Zuwässerung betreibt und unterhält der DVR Siel- und Schöpfbauwerke innerhalb der Hochwasserschutzlinien sowie weitere Bauwerke verteilt im Binnenland.
Für all diese vielfältigen Aufgaben hebt der DVR Mitgliedsbeiträge auf der Grundlage geeigneter Bemessungsmaßstäbe.
Durch das Inkrafttreten der Grundsteuerreform gilt zum 01.01.2025 der amtlich festgesetzte, neue „Grundsteuerwert“ für die Ermittlung der Deichverbandsbeiträge. Der „Grundsteuerwert“ ersetzt damit den „Einheitswert“.
Die Grundprinzipien der Beitragshebung bleiben weiterhin gleich. Gearbeitet wird nach dem Prinzip der Kostenminimierung. Seit 2005 wendet der DVR hierfür das kaufmännische Rechnungswesen an. Die Jahresabschlüsse werden von renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft (und regelmäßig positiv bewertet).
Auf Grund der neuen Grundsteuerwerte im Verbandsgebiet wurden die Beitragssätze (Hebesätze) entsprechend berechnet und möglichst aufkommensneutral auf die neuen Werte angepasst.
Das Deichamt hat nach intensiver Diskussion und Beratung auf Empfehlung des Vorstandes in seiner Sitzung am 18.12.2024 gemäß § 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 und 2 sowie § 37 Abs. 1 der Verbandssatzung des DVR neben der Feststellung des Wirtschaftsplans die Hebesätze festgesetzt.
Die Beitragssätze betragen ab dem 01.01.2025 wie folgt:
- Allgemeine Verbandsbeiträge der Grundstücke und Immobilien im hochwassergeschützten Verbandsteil südlich der Lesum („Altgebiet):
0,13 ‰ der von der zuständigen Finanzbehörde festgesetzten Grundsteuerwerte
- Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und landwirtschaftliche Betriebe im hochwassergeschützten Verbandsteil südlich der Lesum („Altgebiet“):
0,13 ‰ der von der zuständigen Finanzbehörde festgesetzten Grundsteuerwerte
- Ermittelte Ersatzwerte der Grundstücke und Immobilien im hochwassergeschützten Verbandsteil südlich der Lesum („Altgebiet“), welche von der Grundsteuer befreit sind:
0,13 ‰ der ermittelten Ersatzwerte
- Allgemeine Verbandsbeiträge im Gebiet des ehemaligen Wasserverbandes Verenmoor:
12,00 EUR je Hektar, der Mindestbeitrag beträgt ebenfalls 12,00 EUR
- Allgemeine Verbandsbeiträge im Gebiet des ehemaligen Wasser- und Bodenverbandes Burgdamm:
50,00 EUR je Hektar, der Mindestbeitrag beträgt ebenfalls 50,00 EUR
- Allgemeine Verbandsbeiträge im Gebiet des ehemaligen Deich- und Sielbverbandes Warf-Butendiek:
1,7 ‰ der zuletzt zugrunde gelegten Einheitswerte, der Mindestbeitrag beträgt 7,00 EUR. Da der DVR im Deichring Warf-Butendiek sowohl auf bremischem als auch auf niedersächsischem Gebiet tätig ist und die Modelle für die Ermittlung der Grundsteuerwerte in Bremen und Niedersachsen unterschiedlich sind, kann hier der Grundsteuerwert nicht als geeigneter Beitragsmaßstab herangezogen werden.
Verbandsbeiträge sind nach § 29 Wasserverbandsgesetz öffentliche Abgaben. Die Beitragspflicht der Verbandsmitglieder ruht als öffentliche Last auf den Grundstücken, mit denen die Verbandsmitglieder an dem Verband teilnehmen. Die Pflichtmitgliedschaft ergibt sich aus dem Eigentum eines Grundstücks innerhalb des Verbandsgebietes.
Bei Rückfragen zu Ihrem Verbandsbeitrag kontaktieren Sie bitte den DVR über die E‑Mail beitrag@deichverband.de oder telefonisch unter 0421‑20765‑0.
Bei Rückfragen zum Grundsteuerwert oder zu Eigentums-, Bankverbindungs- oder Adressdatenänderungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bewertungsstelle Bremen auf.
Die Bewertungsstelle erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Finanzamt Bremerhaven – Bewertungsstelle Bremen
Postfach 10 57 02
28057 Bremen
0421-361-90909
https://www.finanzen.bremen.de
BewertungsstelleHB@finanzamtbremerhaven.bremen.de